terms and conditions | General Conditions

General Conditions (AGB) of the DeLux-Express GmbH (« DeLux-Express »)

§ 1Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von DeLux-Express sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch DeLux-Express zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt oder wenn der Auftrag ohne Widerspruch des Kunden entsprechend der Bestätigung durchgeführt wird.

§ 2 Leistungsinhalt

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend. § 1 Abs. 2 und § 3 bleiben unberührt.
Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.

 

Die Leistung umfasst nicht:  

  • die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
  • die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
  • die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
  • die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
  • die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.

DeLux-Express behält sich das Recht vor, die Route eines Dienstes im Falle von Straßenveranstaltungen zu ändern oder wo dies in Anbetracht der Umstände sinnvoll erscheint.
DeLux-Express bemüht sich, möglichst genaue Informationen zu Abfahrtsorten und Zeiten anzugeben. Jedoch behält sich DeLux-Express vor, die Abfahrtsorte und Zeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, wenn die Umstände dies erfordern.
Dies gilt nicht, soweit etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsänderungen

Leistungsänderungen durch DeLux-Express, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vvon DeLux-Express nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. DeLux-Express hat dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen.
Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung der DeLux-Express möglich. Sie bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.

§ 4 Preise und Zahlungen

Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.
Im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung anfallende Nebenkosten sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.
Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt.
Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.
DeLux-Express ist berechtigt, von Privatkunden sowie Kunden mit Sitz im Ausland den Mietpreis in voller Höhe als Vorauszahlung zu verlangen.
Das Ticket berechtigt den Kunden zur Nutzung aller DeLux-Express-Leistungen während der Betriebszeiten für einen Zeitraum von 24 Stunden, gültig ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde zum ersten Mal einen Bus besteigt (bei Nachttouren gilt das Ticket nur für die Nachtfahrt). Wenn das Ticket abläuft, müss der Kunde den Bus entweder bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit verlassen oder ein neues Ticket kaufen. Verlängerungen sind nicht möglich. Die Tickets garantieren weder die Fahrt auf einer bestimmten Route noch zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Tickets können an einem beliebigen Tag innerhalb von 6 Monaten nach dem Kaufdatum verwendet werden.
Der kunde muss sein Ticket sicher aufbewahren. Kunden, die sich bei einer Kontrolle nicht im Besitz eines gültigen Tickets befinden, müssen ein Ersatzticket zum vollen Preis erwerben.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller

Rücktritt 
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat DeLux-Express einen Anspruch auf angemessene Entschädigung, es sei denn der Rücktritt beruht auf einem Umstand, den es zu vertreten hat. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes, der von DeLux-Express ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendungen des Fahrzeugs erzielten Erlöse.
DeLux-Express kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:


Bei einem Rücktritt 

  • ab 29 bis 20 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 10 %
  • ab 19 bis 10 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 25 %
  • ab 9 Tage bis 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt 50%
  • weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt 90 %

wenn und soweit der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden der DeLux-Express überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen der DeLux-Express zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt. 
 
Kündigung 
Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind, ist er - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist DeLux-Express auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den DeLux-Express nicht zu vertreten hat.
Kündigt der Besteller den Vertrag, steht der DeLux-Express eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch DeLux-Express

Rücktritt
DeLux-Express kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.

 

Kündigung 
DeLux-Express kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt(hierzu zählen Ereignisse wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von DeLux-Express nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen) oder durch den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art ist DeLux-Express auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn und soweit die Rückbeförderung einzelner Personen aufgrund von Umständen, die diese zu vertreten haben, für DeLux-Express unzumutbar ist. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.
Kündigt DeLux-Express den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 7 Haftung

  1. DeLux-Express haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
  2. DeLux-Express haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt.
  3. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.

§ 8 Beschränkung der Haftung

  1. Die Haftung der DeLux-Express bei vertraglichen oder deliktischen Schadensersatzansprüchen wegen Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt. Die Haftung je betroffenem Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis.
  2. § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden 1.000,00 € übersteigt.
  3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Begrenzungen gelten nicht, soweit der eingetretene Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der DeLux-Express, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
  4. DeLux-Express haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
  5. Der Besteller stellt DeLux-Express und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Ansprüchen frei, die auf einem der in § 2 Abs. 3.1. - 3.5. umschriebenen Sachverhalte beruhen.

§ 9 Gepäck und sonstige Sachen

  1. Übliches Gepäck im normalen Umfang und - nach Absprache - sonstige Sachen werden mitbefördert.
  2. Für Schäden, die durch vom Besteller oder seinen Fahrgästen mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn sie auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.

§ 10 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste

  1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.
  2. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. Rückgriffansprüche des Bestellers gegenüber der DeLux-Express bestehen in diesen Fällen nicht.
  3. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an DeLux-Express zu richten.
  4. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
  5. Das Aufstehen auf dem Oberdeck während der Fahrt oder das Herauslehnen aus dem Fahrzeug sind untersagt.

§ 11 Geistiges Eigentum

Soweit nicht anders angegeben, gehören alles geistige Eigentum auf den Plattformen und sämtliche Rechte an allen Informationen (einschließlich Bildschirmanzeigen, Inhalt, Text, Grafik usw.) DeLux-Express oder dem jeweiligen Lizenzgeber. Alle Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Firmennamen oder Logos sind das Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Jede Verwendung dieser Marken, Namen und Logos seitens der Besteller kann eine Verletzung der Rechte des Inhabers darstellen. DeLux-Express garantiert nicht, dass die Plattformen keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen.

Jegliche missbräuchliche Verwendung der Urheberrechte, Marken oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte, die im Zusammenhang mit dieser Website präsentiert oder genutzt werden, ist streng verboten, sofern in den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich erlaubt. DeLux-Express wird seine geistigen Eigentumsrechte in vollem Umfang des Gesetzes durchsetzen. Nichts auf den Plattformen darf dahingehend ausgelegt werden, dass eine Lizenz oder das Recht gewährt wird, jegliche Warenzeichen, Servicemarken oder Handelsaufmachungen von DeLux-Express bzw. sonstige geistigen Eigentumsrechte der Voyages Emile Weber-Gruppe zu nutzen.Die Besteller  dürfen für den persönlichen Gebrauch jegliche Seite(n) der Plattformen als 1 Exemplar ausdrucken und Auszüge herunterladen. Auch dürfen Sie andere auf die Inhalte auf den Plattformen aufmerksam machen.

Die Besteller  dürfen die von Ihnen in irgendeiner Art und Weise ausgedruckten oder heruntergeladenen Exemplare jeglicher Materialien im Papier- oder Digitalformat nicht verändern und Sie dürfen Abbildungen, Fotografien, Video- oder Audiosequenzen oder Graphiken nicht getrennt von jeglichem Begleittext benutzen.

Der Status von Delux-Express (sowie auch derjenige jeglicher genannter Verfasser von Beiträgen) als Autoren des Materials auf unsere Webseite muss stets anerkannt werden.

Die Bestseller dürfen keinen Teil der Materialien auf unseren Plattformen zu kommerziellen Zwecken nutzen, ohne von DeLux-Express oder den Lizenzgebern eine Genehmigung zu einer entsprechenden Nutzung einzuholen.

Sollten die Besteller irgendeinen Teil unserer Webseite unter Verletzung dieser Nutzungsbedingungen ausdrucken, kopieren oder herunterladen, so erlischt ihr Recht zur Nutzung der Webseite von DeLux-Express unverzüglich und sie müssen nach  der  Wahl von DeLux-Express jegliche von Ihnen erstellten Kopien der Materialien zurückgeben oder vernichten.

§ 12 Internetseiten Dritter

DeLux-Express ist nicht verantwortlich für die Inhalte jeglicher verlinkter Internetseiten. DeLux-Express schließt jegliche Garantie und Haftung für Verluste oder Schäden aus, die den Bestellern als Ergebnis der Nutzung solcher Internetseiten entstehen könnten.

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz der Delux-Express.

 

Gerichtsstand  
Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Delux-Express.
Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Delux-Express 
Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 

© DeLux-Express GmbH 2021. Alle Rechte vorbehalten
Letzte Aktualisierung: August 2021

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